Ansprechstellen für Rehabilitation & Teilhabe

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber alle Rehabilitationsträger verpflichtet, Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zu benennen (§ 12 SGB IX). Diese Verpflichtung betrifft auch Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen.

Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden.

Verzeichnis der Ansprechstellen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt ein bundesweites Online-Verzeichnis der Ansprechstellen zur Verfügung. Die Adressen können nach regionalen Kriterien und nach Trägerzugehörigkeit gesucht werden. Rehaträger / Sozialleistungsträger, die ihre Ansprechstelle in das Verzeichnis aufnehmen lassen wollen, können sich bei der BAR für das Verzeichnis registrieren lassen.

Um eine direkte Vernetzung der Sozialleistungsträger noch stärker zu unterstützen, wurde ein geschützter Bereich innerhalb des Online-Verzeichnis entwickelt – Ansprechstellen Intern. Dieser steht ausschließlich Mitarbeitenden der Sozialleistungsträger zur Verfügung. Hier finden sich Funktionen wie z. B. eine bundesweite und überregionale Kontaktsuche, direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Sozialleistungsträgern, eine interaktive Landkarte und weitere Informationen, die bei der Aufgabenerfüllung der Ansprechstellen unterstützen können. Fachleute können sich so besser untereinander austauschen, um die Zusammenarbeit im Reha-Prozess effektiver umzusetzen.

Reha-Zuständigkeitsnavigator

Der Reha-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bietet eine schnelle Orientierung im gegliederten Reha- und Teilhabesystem. Er navigiert zum voraussichtlich zuständigen Rehaträger für eine Reha- und Teilhabeleistung.

Wem hilft der Reha-Zuständigkeitsnavigator weiter?

  • Fachkräften bei Rehaträgern, z. B. für die Zuständigkeitsklärung
  • Beratungsfachkräften zur Orientierung und Information
  • Informierten Antragstellenden, die sich orientieren und mehr über die Zuständigkeiten der Rehaträger erfahren möchten

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