Eigendarstellung / Auszug:


Aufgaben eines kommunalen Behindertenbeauftragten:
  • Teilnahme an Sitzungen des überregionalen Arbeitskreises der kommunalen Behindertenbeauftragten Thüringens
  • Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Landes Thüringen
  • Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen
Zu den Beratungsthemen gehört unter anderen:
  • Prüfung der Zuständigkeiten von Ämtern
  • Vermittlungsangebote, Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten, rechtlichen Fragen, in Fragen der Selbsthilfe, bei sozialen Problemen
  • Mithilfe bei Eingaben und Anträgen in Fällen von Beschwerden und Benachteiligungen
  • Mitarbeit in regionalen Gremien
  • Zusammenarbeit mit Institutionen, Verbänden und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen
  • Teilnahme an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen

Referenznummer:

R/ADcb600


Informationsstand: 20.03.2025