Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Bundesweit wurden gemäß Paragraf 185 SGB IX seit Januar 2022 sogenannte Einheitliche Ansprechstellen (EAA) für Arbeitgeber eingerichtet.
Je nach Bundesland sind die Einheitlichen Ansprechstellen bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. Für die Einrichtung der Stellen sind die Integrationsämter/Inklusionsämter zuständig.
Neben den Integrationsfachdiensten sind dabei die Kammern eingebunden, die häufig schon Inklusionsexpertise besitzen, sowie andere Dienstleistungsnetzwerke, die im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter gute Kontakte zu Betrieben aufgebaut haben.
Aufgaben der Ansprechstellen
Die Einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie haben die Aufgabe,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zur Verfügung zu stehen,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Adressen & Suchmöglichkeiten
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. hat eine Webseite mit Informationen zu den Ansprechstellen eingerichtet, über die nach bereits benannten Stellen gesucht werden kann.