Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Der BBSV wurde am 01.08.1900 gegründet. Als Verein mit Körperschaftsrechten (V.m.K.) ist unsere Aufsichtsbehörde das Regierungspräsidium Karlsruhe. Unser Verein ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Wir finanzieren unsere Arbeit überwiegend durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein (BBSV) vertritt als Selbsthilfeorganisation die Interessen der Blinden und Sehbehinderten, ihrer Angehörigen und Freunde in Nordbaden. Wir beraten und unterstützen in sozialrechtlichen, beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Belangen. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die besonderen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen mit mehrfacher Behinderung. Eine Kernaufgabe ist die Entwicklung einer barrierefreien Umwelt für Blinde und Sehbehinderte. Davon profitieren alle Menschen. Vorrangig gilt es, Barrieren in den Köpfen unserer Mitmenschen abzubauen.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Seit dem 1. Juni 2018 hat der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB). Wir möchten Sie hier über dieses Angebot informieren.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, ist ein Angebot im Rahmen eines Projekts, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird. Grundlage für diese Förderung ist das Bundesteilhabegesetz und §32 Neuntes Sozialgesetzbuch.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Die Beratung soll Sie:
- unterstützen Im Vorfeld der Beantragung von konkreten Leistungen
- unterstützen bei allen Fragen rund um das Thema Teilhabe und Rehabilitation
- informieren über Angebote und Hilfen
- und Ihnen Rat und Orientierung geben
Wir beraten Sie
- auf „Augenhöhe“ damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können
- unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen
- ergänzend zur Beratung anderer Stellen
- ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
Eine wesentliche Rolle bei der Beratung spielt die Methode des sogenannten Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. Es handelt sich somit um eine Beratung von Betroffenen für Betroffene.
Wir haben besondere Erfahrungen im Bereich Blindheit und Sehbehinderung, beschränken uns bei der Beratung aber nicht nur auf diese Zielgruppe. Beratung und Unterstützung bieten wir für Baden und die Metropolregion Rhein – Neckar an. Durch die gute Vernetzung in dieser Region leiten wir Sie bei Bedarf gerne weiter.
Rechtliche Beratung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
Die Beratung ist telefonisch, per Mail oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch in Form eines persönlichen Gesprächs möglich. Grundsätzlich findet die Beratung in unseren Räumlichkeiten in Mannheim statt.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Durch grundlegende Umstrukturierungen der EUTBs im Jahr 2023 kam es vielfach zu Änderungen der Adressangaben, zum Wegfall und zu Neugründungen von Standorten. Die nach der Umstrukturierung bekannten aktuellen Adressen werden auf der Seite teilhabeberatung.de bekanntgegeben:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
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