Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Wen und was berät die EUTB®?
Seit Januar 2018 berät und unterstützt die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) alle Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe. Dabei spielt es für die Beratung keine Rolle, welche Art der Behinderung vorliegt oder welches Alter die Menschen mit Behinderung haben, die EUTB® ist „Eine für Alle“.
Wie berät die EUTB®?
- Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen.
- Auf „Augenhöhe“, damit Sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.
- Ergänzend zur Beratung anderer Stellen.
- Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen.
- Rat und Orientierung gebend.
- Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling) spielt eine wesentliche Rolle.
Rechtliche Beratung und Begleitung werden in Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
Förderung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des § 32 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) die EUTB bundesweit mit 58 Mio. Euro jährlich.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Durch grundlegende Umstrukturierungen der EUTBs im Jahr 2023 kam es vielfach zu Änderungen der Adressangaben, zum Wegfall und zu Neugründungen von Standorten. Die nach der Umstrukturierung bekannten aktuellen Adressen werden auf der Seite teilhabeberatung.de bekanntgegeben:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
Ähnliche Adressen
Adressgruppen: