Beschreibung:
Eigendarstelluhng / Auszug:
Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat sich Ende 1996 als Nachfolger des "Initiativkreises Gleichstellung Behinderter" gegründet, der wesentlich am Zustandekommen des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen im Grundgesetz mitgewirkt hat. Es ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.
Ziele und Aufgaben:
Vernetzung: überparteiliche, verbands- und behinderungsübergreifende Vernetzung aller Einzelpersonen, Projekte und Organisationen, die sich für Gleichstellung und die Umsetzung des Artikel 3 GG und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einsetzen.
Beschwerdestelle: Dokumentation und Weiterleitung von Diskriminierungstatbeständen, Erarbeitung von regelmäßigen Berichten zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen.
Gesetzesvorbereitung: Sammlung und Koordinierung konkreter Vorschläge zur Schaffung von kommunalen, landes- und bundesweiten Regelungen zur Gleichstellung für behinderte Menschen. Die Anliegen behinderter Frauen finden darin besondere Beachtung.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Informationen über Netzwerke und Koordinierungsstellen für behinderte Frauen erhalten Sie auch
über die Homepage von Weibernetz e.V.
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