Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Der Berliner Behindertenverband e.V. (BBV) ist ein offener Verband. In ihm können Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen, deren Angehörige, Freunde und Helfer Mitglied sein und werden. Seine Aufgabe ist die Wahrung und Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung, auf der Grundlage von Selbstbestimmung und Würde. Der BBV will neue Wege gehen und für Menschen mit Behinderung beschreiten und gegen Isolation und Ghettoisierung durch gemeinsame Arbeit von Menschen mit und ohne Behinderung kämpfen. Dies begründet sich auf den Erfahrungen, den Bedarf und den Wünschen der Betroffenen, ihr Geschick selbst lenken und leiten zu wollen.
Grundsätze:
- Mehr öffentliche Akzeptanz der anderen Lebensnormalität durch überzeugende Sach- und Fachkenntnis
- Betroffene sollen und wollen anderen Betroffenen helfen, sie sachkundig begleiten (Selbsthilfe)
- Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung als Möglichkeit der Selbstverwirklichung außerhalb von Reha-Werkstätten
- Gestaltung des Lebensraumes für Menschen mit Behinderung nicht durch Sonderregelungen, sondern durch eine für alle gleichermaßen gute Zugänglichkeit
- Überwindung der Bevormundung und Betreuung im herkömmlichen Sinn
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Diese Stelle ist - neben ihren anderen Aufgaben - Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Die Berater*innen der EUTB®-Angebote beraten ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer. Weder ersetzt die EUTB® deren Beratung, noch soll sie Beratungs- und Betreuungsaufgaben von diesen übernehmen. In der EUTB® stehen allein die individuellen Wünsche für eine gelingende Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im Vordergrund – ganz unabhängig von den Interessen Dritter. Damit erfahren Ratsuchende eine besondere Stärkung im sozialrechtlichen Leistungsdreieck.
Besonderheiten der Beratung in der EUTB®:
Die EUTB® folgt dem Motto „Eine für alle“. Ratsuchende werden in jedem EUTB®-Angebot, unabhängig von Wohnort oder Art der Teilhabebeeinträchtigung, beraten. In jedem Beratungsangebot kann das individuelle Anliegen erfasst und gemeinsam behandelt werden.
Ein besonderer Aspekt der EUTB® ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Beratungsmethode des „Peer Counseling“). In vielen EUTB®-Angeboten können Ratsuchende durch „Peers“ beraten werden.
Die EUTB®-Berater*innen unterstützen in allen Fragen rund um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Dabei sollen Ratsuchende durch die Beratung empowert werden, selbstbestimmte Entscheidungen für sich zu treffen. Empowerment ist ein Prozess, in dem Betroffene durch die Entdeckung eigener Stärken ihr Leben selbst bewältigen und gestalten. Die EUTB® dient dabei als Unterstützung.
Typische Fragen können beispielsweise sein:
- Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
- Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
- Kann und sollte ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als Persönliches Budget organisieren?
- Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job behalten?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?
Hinweis: Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.
(Info: https://www.teilhabeberatung.de/artikel/was-sind-die-eutb-angebote-und-was-machen-sie)
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Durch grundlegende Umstrukturierungen der EUTBs im Jahr 2023 kam es vielfach zu Änderungen der Adressangaben, zum Wegfall und zu Neugründungen von Standorten. Die nach der Umstrukturierung bekannten aktuellen Adressen werden auf der Seite teilhabeberatung.de bekanntgegeben:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
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