Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Hamburgische Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (HGSP) ist ein Landesverband der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP). Die DGSP wurde 1970 zu Beginn der Psychiatriereform in der damaligen Bundesrepublik gegründet. Kritik an den menschenunwürdigen Zuständen in der Psychiatrie und Unzufriedenheit mit den dortigen Arbeitsbedingungen bewegte die Mitarbeitenden aller Berufsgruppen in der Psychiatrie dazu, sich mit dem Ziel zusammen zu schließen, die Bedingungen in der Psychiatrie zu verändern. Die HGSP gibt es seit 1975.
Nach wie vor ist es unser Anspruch, an der politischen Diskussion zur Fortentwicklung einer menschenwürdigen und gemeindenahen psychiatrischen Versorgung teilzunehmen. Von daher mischen wir uns ein. Als Vorstand und Mitgliederorganisation nehmen wir teil an vielfältigen Foren und Prozessen in der Hamburger Psychiatrielandschaft.
Aktuell beteiligen wir uns an der Diskussion zur Psychiatrieplanung in Hamburg und suchen den Dialog mit den politisch Verantwortlichen unserer Stadt.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Diese Stelle ist - neben ihren anderen Aufgaben - Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Die Berater*innen der EUTB®-Angebote beraten ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer. Weder ersetzt die EUTB® deren Beratung, noch soll sie Beratungs- und Betreuungsaufgaben von diesen übernehmen. In der EUTB® stehen allein die individuellen Wünsche für eine gelingende Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im Vordergrund – ganz unabhängig von den Interessen Dritter. Damit erfahren Ratsuchende eine besondere Stärkung im sozialrechtlichen Leistungsdreieck.
Besonderheiten der Beratung in der EUTB®:
Die EUTB® folgt dem Motto „Eine für alle“. Ratsuchende werden in jedem EUTB®-Angebot, unabhängig von Wohnort oder Art der Teilhabebeeinträchtigung, beraten. In jedem Beratungsangebot kann das individuelle Anliegen erfasst und gemeinsam behandelt werden.
Ein besonderer Aspekt der EUTB® ist die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Beratungsmethode des „Peer Counseling“). In vielen EUTB®-Angeboten können Ratsuchende durch „Peers“ beraten werden.
Die EUTB®-Berater*innen unterstützen in allen Fragen rund um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Dabei sollen Ratsuchende durch die Beratung empowert werden, selbstbestimmte Entscheidungen für sich zu treffen. Empowerment ist ein Prozess, in dem Betroffene durch die Entdeckung eigener Stärken ihr Leben selbst bewältigen und gestalten. Die EUTB® dient dabei als Unterstützung.
Typische Fragen können beispielsweise sein:
- Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
- Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
- Kann und sollte ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als Persönliches Budget organisieren?
- Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job behalten?
- Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?
Hinweis: Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.
(Info: https://www.teilhabeberatung.de/artikel/was-sind-die-eutb-angebote-und-was-machen-sie)
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Durch grundlegende Umstrukturierungen der EUTBs im Jahr 2023 kam es vielfach zu Änderungen der Adressangaben, zum Wegfall und zu Neugründungen von Standorten. Die nach der Umstrukturierung bekannten aktuellen Adressen werden auf der Seite teilhabeberatung.de bekanntgegeben:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
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