Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Ganzen werden viele neue Antragssituationen auf die Betroffenen zukommen. Wir helfen Ihnen vor eventuellen Barrieren und navigieren Sie um diese Barrieren herum. Wir finden den sicheren Hafen der Teilhabeunterstützung. Sie, die Betroffenen, sind selbstbestimmend und entscheiden wo Sie unsere Hilfe benötigen.
Sie haben zum Beispiel Fragen zur
- Eingliederungshilfe,
- zum persönlichen Budget,
- Elternberatung,
- Pflege und Betreuung,
- Rehabilitation und Teilhabe.
Dann stehen Ihnen unsere Beraterinnen zur Seite, wir freuen uns auf Sie.
Unsere Beraterinnen sind fachlich geschult und selbst Betroffene, sie kennen sich mit der Antragsstellung aus und sie haben ein sehr gutes Helfernetzwerk.
Die EUTB ist im neuen Sozialgesetzbuch IX, §32 verankert und besteht zusätzlich zum Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger. Das Beratungsangebot wird –vorerst– bis zum 31. Dezember 2022 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Durch grundlegende Umstrukturierungen der EUTBs im Jahr 2023 kam es vielfach zu Änderungen der Adressangaben, zum Wegfall und zu Neugründungen von Standorten. Die nach der Umstrukturierung bekannten aktuellen Adressen werden auf der Seite teilhabeberatung.de bekanntgegeben:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
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