Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Der VSBI e.V. bietet seit dem 01.01.2018 in den Landkreisen Saalekreis und Mansfeld-Südharz sowie der Region Südthüringen eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Was ist Teilhabeberatung?
Das Recht auf umfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Teil der Menschenrechte. In Deutschland werden diese Rechte im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgeschrieben und wurden erst kürzlich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geändert und erweitert.
Die Beratung erfolgt:
- personenzentriert – Sie beauftragen uns, Sie bei dem zu unterstützen, was Sie wollen. Wir möchten Sie in Ihrer besonderen und individuellen Situation unterstützen und haben keine Standardlösungen (nach Schema F).
- unabhängig – wir beraten Sie nach Ihren Wünschen. Frei und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.
- ergänzend – durch eine Beratung bei uns verlieren Sie keinerlei Beratungs- oder Leistungsansprüche.
- auf Augenhöhe – unsere Berater*innen haben eigene Erfahrungen darin, von der Gesellschaft behindert zu werden und Teilhabeansprüche geltend zu machen (Peer-Prinzip).
- unter Einbeziehung der ganzen Person – wir reduzieren Sie nicht auf Ihre Einschränkungen oder die medizinische/klinische Diagnose.
- unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes – Sie dürfen Ihre Angehörigen, Freunde und Assistenten gerne mit einbeziehen!
- bedingungslos – sowohl im Vorfeld einer Antragstellung auf Teilhabeleistungen als auch als begleitender Prozess während und nach der erfolgreichen oder erfolglosen Antragstellung.
- kostenlos – die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei.
Wer kann sich beraten lassen?
Die Beratung ist für alle Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen, psychischen und/oder seelischen Erkrankungen und Suchterkrankungen ausgerichtet.
Gerne beraten wir auch diejenigen, die Menschen die in ihren Teilhabemöglichkeiten behindert werden, unterstützen. Das können zum Beispiel Angehörige, Freunde oder in diesem Bereich tätige Menschen sein.
Durch wen wird beraten?
Die Beratung erfolgt nach dem Peer-Counseling-Prinzip durch haupt- und ehrenamtliche Berater*innen.
Bei Bedarf werden persönliche Assistenz, Gebärdensprachdolmetscher oder technische Hilfsmittel angeboten.
Schwerpunkte der Beratung
- Bundesteilhabegesetz
- persönliches Budget und Assistenz
- Teilhabe-/Gesamtplanverfahren
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Auszug aus Heimen und Werkstätten
- Behandlung und Betreuung
- Bewältigungsstrategien
- Schwerbehinderungsausweis
- Erfahrung mit Diskriminierung & Gewalt
Wo wird beraten
Die Beratung erfolgt in unseren EUTB-Beratungsstellen oder wir kommen nach Absprache zu Ihnen nach Hause. Wir beraten Sie aber natürlich auch gerne telefonisch, elektronisch oder per E-Mail. Bei Bedarf ist auch eine Beratung außerhalb unserer Bürozeiten möglich.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Durch grundlegende Umstrukturierungen der EUTBs im Jahr 2023 kam es vielfach zu Änderungen der Adressangaben, zum Wegfall und zu Neugründungen von Standorten. Die nach der Umstrukturierung bekannten aktuellen Adressen werden auf der Seite teilhabeberatung.de bekanntgegeben:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
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