Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
Nachdem im Jahr 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (
EUTB) im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (
BTHG) zunächst modellhaft eingeführt wurde, wird diese ab diesem Jahr zu einem festen Bestandteil in der Beratungslandschaft. Im vorliegenden zweiten Teil des Beitrags präsentieren die Autoren erste Ergebnisse zur Prozess- und Ergebnisqualität der
EUTB-Beratung.
Im Vordergrund stehen hier Beratungsprozesse und -ergebnisse. Es kann unter anderem gezeigt werden, welche Beratungsformen eine wichtige Rolle spielen und wie sich die Pandemie auf das Beratungsangebot ausgewirkt hat. Weiterhin wird über das Themenspektrum in den Beratungen sowie Einflussfaktoren auf die Beratungsqualität informiert. Ein kritischer Faktor für die Beratungsqualität sind beispielsweise die (knappen) personellen Ressourcen.
Die Inanspruchnahme der Beratungen in den
EUTB haben seit Einführung der Modellversuche deutlich zugenommen. Ob ein Beratungsanliegen abschließend geklärt werden kann, ist nicht zuletzt auch vom Ausmaß der Beeinträchtigung abhängig. Die
EUTB erfreuen sich einer hohen Akzeptanz durch flexible und vielfältige Angebote.