Seit Januar 2018 gibt es die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz
EUTB. Sie ist ein zentraler Baustein der im Bundesteilhabegesetz (
BTHG) angelegten Neuordnung des Leistungsrechtes für Menschen mit Behinderungen. Ihr übergeordnetes Ziel besteht darin, die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu Rehabilitationsträgern und Leistungserbringern durch unabhängige Information und Beratung zu stärken.
Dies gelingt in einer anwachsenden Zahl an Beratungen durch die bundesweit verteilten Beratungsstellen. Die Zufriedenheit der Ratsuchenden ist dabei sehr hoch. Die Entwicklung organisatorischer und fachlicher Standards stellt für alle Beteiligten - die Fachstelle Teilhabeberatung und die Träger der Beratungsstellen - eine große Herausforderung dar. Ergebnisse und Einordnungen bietet der Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung.
Im Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (
EUTB) nach § 32 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (
SGB IX) werden zentrale Ergebnisse der laufenden Arbeiten dargestellt und erstmals der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die infas
GmbH, die Prognos
AG sowie Frau
Prof. Dr. Gudrun Wansing mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Startpunkt war der 1. Januar 2018, der zugleich auch den Beginn der zuwendungsrechtlichen Förderung der
EUTB durch das BMAS markierte.
Die wissenschaftliche Begleitung soll grundsätzliche Fragen zur Funktions- und Wirkungsweise der
EUTB beantworten: zu den individuellen Beratungswirkungen etwa, zur fachlichen Qualität der
EUTB, zum Peer Counseling oder zu den Wirkungen der
EUTB-Beratungspraxis auf Antrags- und Hilfeprozesse im System der Unterstützungsleistungen. Die wissenschaftliche Begleitung hat hierfür ein umfassendes sozialwissenschaftliches Methodenset eingesetzt und damit die Perspektiven der verschiedenen beteiligten Gruppen auf die
EUTB berücksichtigt.
Im nun vorliegenden Zwischenbericht wird die Vorgehensweise erläutert, es werden die Ergebnisse der einzelnen Methoden vorgestellt und in einem abschließenden Kapitel werden die Teilergebnisse zusammenfassend eingeordnet und interpretiert.
Für den Endbericht wollen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nun herausfinden, wie sich die Beratung speziell auf die Ratsuchenden auswirkt und wie die Maßnahme das Institutionensystem im Bereich Teilhabe und Reha beeinflusst. Der Endbericht wird voraussichtlich im Winter 2022 erscheinen.
Der Link zur Online-Publikation führt zum gesamten parlamentarischen Vorgang beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), welches öffentlich zugängliche Materialien des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Verfügung stellt; darunter Plenardebatten, Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen und Berichte.