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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung hat eine neue Verordnung

Autor/in:

Welke, Antje

Herausgeber/in:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Quelle:

Rechtsdienst der Lebenshilfe, 2021, (03), Seite 115-116, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-5579

Jahr:

2021

Der Text ist von:
Welke, Antje

Der Text steht in der Zeitschrift:
Rechtsdienst der Lebenshilfe, (03), Seite 115-116

Den Text gibt es seit:
2021

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode hatte die große Koalition bereits angekündigt, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ab dem Jahr 2023 weiterführen zu wollen. Hierfür wurde nun mit der am 17.06.2021 veröffentlichten Verordnung zur Weiterführung der EUTB die Grundlage geschaffen.

Die Verordnung beruht auf der Ermächtigungsgrundlage des § 32 Absatz 7 Satz 4 SGB IX, der mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 neu eingeführt wurde und der bereits die Verstetigung der ursprünglich modellhaften EUTB vorsah. Die Förderrichtlinie zur Durchführung der EUTB vom 17.05.2017 aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach § 32 Absatz 4 und 5 SGB IX gilt noch bis zum 31.12.2022. Um eine lückenlose Fortsetzung der Beratungsarbeit in der EUTB zu gewährleisten, war der Erlass der EUTB, die bereits zum 01.01.2022 in Kraft tritt, notwendig.

Mit der EUTB werden Menschen mit Behinderungen in ihrer Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt. Die mit großem Erfolg gestarteten Beratungsangebote werden gut nachgefragt und stärken Menschen mit Behinderungen.

Wo bekommen Sie den Text?

Rechtsdienst der Lebenshilfe
https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...

Referenznummer:

R/ZS0137/0063

Informationsstand: 27.04.2022