Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist für Arbeitgeber*innen, für erwerbstätige schwerbehinderte Menschen für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute der Ansprechpartner vor Ort.
Die Fachstelle behinderte Menschen bietet folgende Leistungen an:
Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen als örtlicher Träger des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.
Die Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.
Weitere Informationen / Leistungen:
Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte bzw. diesen gleichgestellte Menschen und Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben (bspw. notwendige (technische) Hilfen am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzausstattung).
Beratung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer*innen sowie Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfen.
Gewährung dieser finanziellen Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen an Arbeitgeber*innen oder an die schwerbehinderten (bzw. diesen gleichgestellten) Arbeitnehmer*innen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.
Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach Maßgabe der §§ 160 Abs. 5 und 185 Abs. 3 Nr. 2 a des Sozialgesetzbuches -Neuntes Buch- (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Ziel der begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile durch individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen.
Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Beratung über weitere Hilfsmöglichkeiten durch die Fachstelle oder ggf. auch andere Rehabilitationsträger.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.
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