Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle berät
- berufstätige schwerbehinderte Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt worden ist.
- berufstätige gleichgestellte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50, die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt worden sind.
- Arbeitgeber, die schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen.
- Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen.
Die Fachstelle unterstützt in folgenden Aufgaben:
- Finanzielle Hilfen
- Kündigungsschutz
- Prävention
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.
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