Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt Sie im Hinblick auf begleitende Hilfen im Arbeitsleben, die die berufliche Eingliederung behinderter Menschen ermöglichen, erleichtern oder sichern sollen. Unterstützung wird geleistet zum Beispiel in Form von Zuschüssen zu entsprechender Arbeitsplatzausstattung oder persönlicher Hilfe.
Kündigungsschutz
Sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate hinaus besteht, unterliegen schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen erfordert die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag beim Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe stellen. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht, eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erreichen. Dem Integrationsamt wird anschließend ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.
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