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Adresse
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf Märkischer Kreis

Adresse / Kontaktdaten

Rathausplatz 2
58636 Lüdenscheid
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Homepage: https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/soziales/hilfen_im_Berufsleben_schwerbehinderte_Arbeitnehmer.php

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Die Fachstelle bietet Beratung und Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Ziel der Begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile, die das Arbeitsverhältnis betreffen, auszugleichen. Hauptsächlich bestehen die Hilfen in:

  • Beratung zu Fragen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer und ihr Arbeitsverhältnis betreffen;
  • Zuschüssen und/oder Darlehen für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen;
  • Investitionshilfen bei der Schaffung neuer geeigneter Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer;
  • Zuschüssen für technische Arbeitshilfen;
  • unterstützende Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagment auf Einladung des Arbeitgebers.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sich rechtzeitig vor Beginn der erforderlichen Maßnahmen mit der Fachstelle in Verbindung setzen.
Über weitere Hilfemöglichkeiten durch uns und andere Rehabilitationsträger beraten wir gerne.

Der Märkische Kreis ist für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne die Stadt Iserlohn zuständig. Die Stadt Iserlohn hat eine eigene Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf.

Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen

In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören

  • Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
  • technische Arbeitshilfen
  • Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
  • berufliche Fortbildung
  • Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/ADdk3


Informationsstand: 22.03.2023