Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen in Iserlohn zu sichern und behinderungsbedingte Nachteile im Berufsleben durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen.
Die Fachstelle berät und betreut
- Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und diesen gleichgestellte behinderte Menschen
- Arbeitgeber, die schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten
- Betriebs-/Personalräte
- Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte in Unternehmen und Behörden
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos und umfasst alle Fragen rund um den Arbeitsplatz und die Beschäftigungssituation des schwerbehinderten Menschen.
Förderungen:
Folgende Geldleistungen an schwerbehinderte Menschen oder Arbeitgeber kann die Fachstelle aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe gewähren:
- Für technische Arbeitshilfen
- Zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- Zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz mit Ausnahme der Leistungen nach § 21 SchwbAV in Verbindung mit § 17 Abs.1 Buchstabe a SchwabAV (Arbeitsassistenz)
- Zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
- In besonderen Lebenslagen
- Zur Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit notwendigen technischen Arbeitsmitteln
Prävention:
Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis sollte ein Arbeitgeber sich frühzeitig an die Fachstelle wenden, um gemeinsam die Ursachen zu untersuchen und Lösungsansätze zu finden.
Besonderer Kündigungsschutz:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn dem schwerbehinderten Menschen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses droht.
Arbeitgeber, die beabsichtigen, ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu kündigen, benötigen in der Regel die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Der Arbeitgeber richtet zu diesem Zweck zunächst einen formlosen begründeten Antrag an das Integrationsamt Münster oder nutzt den Vordruck des Integrationsamtes. Die Fachstelle ermittelt den Sachverhalt im Auftrag des Integrationsamtes, hört dazu alle Beteiligten an und führt bei Bedarf mit allen Beteiligten eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch.
Auf dieser Grundlage entscheidet das Integrationsamt (neue Bezeichnung: Inklusionsamt) des LWL, ob der Kündigung zugestimmt wird.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
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