Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist Ansprechpartner für Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte, sofern diese im Erwerbsleben stehen bzw. eine selbständige Tätigkeit anstreben. Sie führt den besonderen Kündigungsschutz durch, sichert Arbeitsverhältnisse auch durch begleitende Hilfen, gleicht behinderungsbedingte Nachteile im Berufsleben aus, berät und gewährt finanzielle Hilfen.
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die behinderten Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.
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