Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben - Leverkusen Stadtverwaltung

Goetheplatz 1-4
51379 Leverkusen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Telefon: 0214 406-50116 und 406-50117 E-Mail: 501-Soziale-Dienste@stadt.leverkusen.de Homepage: https://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB50/Behindertenhilfe_Hilfen_im_Arbeitsleben__Kuendigungsschutz.php

Eigendarstellung / Auszug:


Begleitende Hilfen und finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und an deren Arbeitgeber, Kündigungsschutz.

Schwerbehinderte Menschen, die am Arbeitsleben teilnehmen möchten, und deren Arbeitgeber können verschiedene Unterstützung von der Stadt Leverkusen erhalten. Dazu gehört unter anderem auch finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber benötigt dieser die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes in Köln. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben führt die vorbereitenden Gespräche und Sachverhaltsermittlung durch und ist bemüht, einvernehmliche Lösungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu finden.

Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen

Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Benennung auch Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.

Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die Menschen mit Behinderungen Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.

Referenznummer:

R/ADkn704


Informationsstand: 18.11.2024