Eigendarstellung / Auszug:


Die Fachstelle leistet Hilfe und Unterstützung, um Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter in Mönchengladbach zu sichern. Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden Informationen, Beratung sowie finanzielle Hilfen angeboten.
Die Fachstelle berät
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • berufstätige Menschen mit Behinderungen
  • betriebliche Helferinnen und Helfer wie z. B. Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte

Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderte berufstätige Menschen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes (Landschaftsverband Rheinland).
Die Fachstelle wird tätig, wenn einem schwerbehinderten Menschen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses droht. Die Fachstelle sucht mit den Beteiligten (Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- bzw. Personalrat) nach Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes.

Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen

Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Benennung auch Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.

Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die Menschen mit Behinderungen Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.

Referenznummer:

R/ADkn705


Informationsstand: 18.11.2024