Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die "Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben" hat das Ziel, Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Düren zu erhalten. Sie ist Ansprechpartner für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und Arbeitgeber in Düren. Im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben werden Informationen, Beratung sowie finanzielle Hilfen angeboten.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderten Berufstätigen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.
Droht einem schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses, wird die Fachstelle tätig. Sie sucht mit allen Beteiligten (Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- und Personalrat) nach Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes (Landschaftsverband Rheinland).
Wer kann Hilfe in Anspruch nehmen?
- Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent oder Gleichgestellte
- Vertrauenspersonen
- Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretung
- Arbeitgeber
Welche Leistungen werden hier erbracht?
- Beratung und Unterstützung
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen)
- Durchführung des ordentlichen Kündigungsschutzverfahrens nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Beratung bei der Ein- und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Präventionsberatung
- Teilnahme an Schwerbehindertenversammlungen (auf Wunsch)
- Durchführung von Betriebsbesuchen (auf Wunsch)
Zuschüsse:
- Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen (Förderung von technischen Arbeitshilfen)
- Kraftfahrzeughilfe für schwerbehinderte Beamte und Selbständige
- Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie finanzielle Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen
Mit wem arbeitet die Fachstelle zusammen?
- Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland
- Integrationsfachdienst für gehörlose, blinde und sehbehinderte, psychisch behinderte, geistig behinderte und körperbehinderte Menschen
- Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherungen, Krankenkassen)
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Benennung auch Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.
Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die Menschen mit Behinderungen Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.