Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist in Fragen rund um das Thema Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bei der finanziellen Förderung von Arbeitgebern und Menschen mit Behinderungen arbeitet die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben eng mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zusammen. Schwerpunktbereiche der Tätigkeit sind die begleitende Hilfe im Arbeitsleben und der besondere Kündigungsschutz.
Im Bereich der begleitenden Hilfe ist die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen Arbeitsplätzen sowie für eine Vielzahl von Leistungen an den schwerbehinderten Arbeitnehmer.
Auf Grund des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Fachstelle neben der Beratung im Falle der ordentlichen Kündigung auch zuständig für die Ermittlung des der Kündigung zugrundeliegenden Sachverhaltes sowie das Einholen entsprechender Stellungnahmen der beteiligten Parteien.
Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die behinderten Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.
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