Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben - Stadt Krefeld
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Adresse auf Google Maps anzeigen

Telefon: 0251 86-2966 oder 86-2997 E-Mail: Fachstelle-SGBIX@krefeld.de Homepage: https://service.krefeld.de/schwerbehindertenrecht-fachstelle

Eigendarstellung / Auszug:


Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben berät und unterstützt rund um das Thema Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Sie ist Ansprechpartnerin für schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte, deren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber sowie Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- oder Personalräten.
Die Fachstelle arbeitet mit dem LVR-Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland, den Integrationsfachdiensten und den Rehabilitationsträgern zusammen.
Die kostenfreie Beratung kann nach Terminabsprache in den Räumen der Fachstelle stattfinden. Die Mitarbeitenden der Fachstelle können auch vor Ort am Arbeitsplatz oder im Betrieb beraten.

Die Angebote der Fachstelle sind:
  • Sie berät bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte.
  • Sie vergibt Zuschüsse oder Darlehen für eine behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, wie zum Beispiel den Umbau von Betriebsvorrichtungen oder die Anschaffung von Maschinen und Geräten.
  • Sie vergibt finanzielle Hilfen für persönliche wegen der Behinderung erforderliche Arbeitshilfen wie zum Beispiel Einhandtastaturen oder ein betriebliches Jobcoaching.
  • Bei Problemen im Arbeitsverhältnis berät sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Die Beratung hat das Ziel, Kündigungen zu vermeiden und die behinderungsbedingten Schwierigkeiten zu beseitigen.
  • Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die Fachstelle ermittelt im Falle einer durch den Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung den Sachverhalt, holt Stellungnahmen beteiligter Stellen ein und führt Einigungs- oder Kündigungsschutzverhandlungen durch.

Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen

Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Benennung auch Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.

Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die Menschen mit Behinderungen Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.

Referenznummer:

R/ADkn703


Informationsstand: 18.11.2024