Eigendarstellung / Auszug:
Ob Kündigungsschutz oder begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Die städtische Fach- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben bietet Ihnen Beratung und Unterstützung an.
Angebote der Fach- und Beratungsstelle auf einen Blick:
Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Der besondere Kündigungsschutz
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Arbeitgeber sind gesetzlich zur Durchführung von BEM- und Präventionsverfahren verpflichtet (§ 167
SGB IX). Sie sollten möglichst frühzeitig aktiv werden, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten erkennbar werden, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten.
Die örtlichen Fachstellen sollen eingeschaltet werden, um mit den Beteiligten alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der örtlichen Fachstellen liegt im besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Die Aufgabe umfasst die Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes des schutzwürdigen Personenkreises, deren Arbeitgeber und der betrieblichen Helfer sowie insbesondere die Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur ordentlichen, außerordentlichen und Änderungskündigungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.
Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beraten die örtlichen Fachstellen über Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile sowie über die Gewährung finanzieller Hilfen an Arbeitgeber und/oder schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen.
Die Fachstellen sind damit regionale Ansprechpartner für:
die Arbeitgeber und
die bei ihnen Beschäftigten sowie
die Schwerbehinderten- und Personalvertretungen.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem
LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.