Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist zuständig für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX).
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist für Sie da, wenn Sie als behinderter/gleichgestellter Mensch Probleme im Arbeitsleben haben, als Arbeitgeber Probleme bei der Beschäftigung behinderter/gleichgestellter Menschen haben.
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und zwar für die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, die Durchführung des ordentlichen Kündigungsschutzes nach dem SGB IX.
Ziel ist es schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen dauerhaft in das Arbeitsleben zu integrieren.
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist Ansprechpartner für
- schwerbehinderte Menschen
- einer Schwerbehinderung gleichgestellte Menschen
- Personen, die einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften gestellt haben
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebs- und Personalräte
- Arbeitgeber
Hilfen der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben:
- Eingliederung von behinderten Menschen in Arbeit und Beruf - Auskunft und Beratung über Art, Umfang und Leistungsträger,Unterstützung bei der Antragstellung
- Beratung über einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz und die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Besuche am Arbeitsplatz von behinderten/gleichgestellten Menschen
- Unterstützung bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten zwischen behinderten Menschen, Arbeitgebern und Arbeitskollegen
- Finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen für die behinderungsgerechte Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen (Anpassung von Arbeitsräumen, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Geräten an die speziellen Bedürfnisse des behinderten Menschen) oder für einen außergewöhnlichen Betreuungsaufwand
- Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes, z.B. finanzielle Hilfen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis, finanzielle Hilfen für die Anschaffung eines KfZ bzw. einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung
- Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Schulungs- und Bildungsmaßnahmen (Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen)
- Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz (finanzielle Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit)
- Durchführung von Kündigungsschutzverfahren (Sachverhaltsermittlungen zu Anträgen von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung)
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die behinderten Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.
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