Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben berät und informiert Rund um das Thema Behinderung und Beruf. Sie hat das Ziel, Menschen mit Behinderung dauerhaft in das Arbeitsleben zu integrieren.
Hilfen am Arbeitsplatz
Erwerbstätige Personen, bei denen eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) vorliegt oder Personen, die durch die Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt sind, können Hilfen am Arbeitsplatz erhalten. Die Fachstelle berät und unterstützt zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Neben der Beratung können auch Förderungen erfolgen, z.B. für
- die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- den Einsatz von Gebärden- oder Schriftdolmetschern
- für die Gründung und den Erhalt einer selbstständigen Existenz
- Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
Wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten gefährdet ist, ist der Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch IX zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet. In diesen Fällen kann die Fachstelle beraten, um alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beseitigung der Schwierigkeiten und zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen.
Auch die Verfahren im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) können durch die Fachstelle begleitet werden.
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die behinderten Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.
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