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Adresse
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben - StädteRegion Aachen

Adresse / Kontaktdaten

Zollernstr. 10
52070 Aachen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Telefon: 0241 5198-2158 und 5198-5047 Homepage: https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11037/show Homepage: https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/einrichtung/209021/show

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Die Angebote und Hilfen der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben richten sich insbesondere an folgenden Personenkreis:

  • Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen als schwerbehindert gilt, wer vom Versorgungsamt einen gültigen Feststellungsbescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten hat
  • Erwerbstätige gleichgestellte behinderte Menschen gleichgestellt werden kann ein behinderter Mensch, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ohne die Gleichstellung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann. Zuständig für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit
  • Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten
  • Betriebs- und Personalräte
  • Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte in Unternehmen bzw. Behörden
Die Zuständigkeit der Fachstelle ist abhängig von der Art der Hilfe und richtet sich grundsätzlich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.

Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.

Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen

Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die behinderten Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/ADkn691


Informationsstand: 04.04.2024