Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf (früher Örtliche Fürsorgestelle) unterstützt Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung und/oder Menschen mit einer Gleichgestellung beschäftigen oder beschäftigen wollen. Unterstützung finden auch die berufstätigen schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen selbst.
Zu den Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen gehört neben der Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und schwerbehinderten
bzw. gleichgestellten Beschäftigten sowie der Bewilligung von Leistungen auch die Beteilung an der Durchführung von Kündigungsschutzverfahren. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL-Inklusionsamt Arbeit) statt.
Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung:
Schwerbehinderte Menschen haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben erfolgt die Feststellung der Schwerbehinderung durch den Kreis Coesfeld, Abteilung 53 - Gesundheitsamt, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich den schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die behinderten Menschen ohne die Gleichstellung wegen ihrer Behinderung den Arbeitsplatz verlieren können oder ohne die Gleichstellung keinen Arbeitsplatz finden. Gleichgestellte Menschen bekommen grundsätzlich die gleichen Leistungen wie schwerbehinderte Menschen. Für die Anerkennung einer Gleichstellung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf und das
LWL-Inklusionsamt Arbeit ebringen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
gem. § 185
SGB IX in Ergänzung zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rehabilitationsträger i.
S. d. § 6
Abs. 1
SGB IX.
Die Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden je nach Leistungsart durch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf oder das
LWL-Inklusionsamt Arbeit erbracht. Die Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf werden durch die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Schwerbehindertenrecht (ZustVO
SGB IX SchwbR) vom Inklusionsamt übertragen.
Leistungen der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf erbringt Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an Menschen mit Schwerbehinderung
bzw. Gleichstellung.
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf kann
- Betriebe bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen unterstützen,
- schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen die Arbeit durch technische Arbeitshilfen erleichtern,
- es schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen durch Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen ermöglichen bzw. erleichtern den Arbeitsweg zu bewältigen,
- schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen bei der beruflichen Fortbildung unterstützen,
- eine wirtschaftliche Selbstständigkeit unterstützen.
Die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe und Wohnungshilfe werden durch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf nur für Beamte und Selbstständige gewährt.
Leistungen des
LWL-Inklusionsamtes Arbeit
Neben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf kann auch das
LWL-Inklusionsamt Arbeit Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an Menschen mit Schwerbehinderung
bzw. Gleichstellung erbringen.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem
LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.