Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Sie haben Fragen oder Probleme aufgrund ihrer Behinderung im Arbeitsleben? Dann sind wir Ihre Ansprechstelle. Wir beraten zum Beispiel:
- schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen im Berufsleben,
- Betriebe und Unternehmen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen beschäftigen oder beschäftigen wollen,
- Betriebs- und Personalräte, Vertretungen für Mitarbeitende,
- Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen,
- alle Personen, die Fragen zum Schwerbehindertenrecht haben
Unser Angebot:
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (zum Beispiel behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen)
- Psychosoziale Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst (IFD)
- Beratung in Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen
- Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und an Präventionsverfahren
Wir arbeiten zusammen mit den Fachdiensten des Inklusionsamtes Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Integrationsfachdienst (psychosoziale Begleitung),
Technischer Beratungsdienst (behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung),
Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung,
Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung,
Präventionsfachdienst Sucht und Psyche.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.
Weiterführende Informationen
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