Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle ist Ansprechpartner für
- schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte erwerbstätige Menschen
- Arbeitgeber
- Betriebs- und Personalräte
- Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte
Die Fachstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen ist zuständig, wenn sich der Arbeitsplatz
bzw. der Wohnort des schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen in den Städten Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick oder Waltrop befindet.
Die Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf umfassen
1. Beratung und Information
2. Fördermöglichkeiten/ Zuschüsse/ begleitende Hilfen im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen:
- für technische Arbeitshilfen
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- zur wirtschaftlichen Selbständigkeit
- zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen
Fördermöglichkeiten/ Zuschüsse/ begleitende Hilfen im Arbeitsleben an Arbeitgeber:
- zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte
- zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung und Arbeitsplatzgestaltung
- bei außergewöhnlichen Belastungen
3. Prävention:
Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis können schwerbehinderte Menschen und sollten Arbeitgeber frühzeitig die Fachstelle einschalten, damit gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.
4. besonderer Kündigungsschutz:
Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen gekündigt werden soll, ist vorher die Zustimmung des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster erforderlich. Die Fachstelle für behinderte Menschen spricht mit allen Beteiligten, ermittelt den Sachverhalt und wirkt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer hin.
Die Fachstelle arbeitet auch mit speziellen Fachdiensten des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zusammen und vermittelt Kontakte zum:
- Technischer Beratungsdienst
- Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung
- Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
- Integrationsfachdienst bei neurologischen, geistigen und psychischen Einschränkungen
- Präventionsfachdienst Sucht und Psyche
- Fachdienst für Betriebliches Arbeitstraining und Jobcoaching
Wenn die Beratung es erfordert, kann sie auch zuhause oder vor Ort im Betrieb erfolgen.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem
LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.