Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte,
Förderung der Umgestaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeitende,
Kündigungsprävention,
Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei aktueller Gefährdung des Arbeitsplatzes,
Zinszuschüsse für schwerbehinderte Existenzgründer
Die Einschaltung geschieht in der Regel durch den Arbeitgeber. Ziel ist die Vermeidung von Kündigungen und der Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen. Das Angebot wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und richtet sich an alle Bochumer Betriebe und behinderte Menschen im Berufsleben.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem
LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.