Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist der örtliche Ansprechpartner für:
- Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen.
- Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch die zuständige Stelle ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wurde.
- Erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgstellt sind.
- Betriebs-/Mitarbeitervertretungen.
Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf bietet folgende Leistungen:
- Beratung und Information zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten.
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen, zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in bestimmten Fällen
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an Arbeitgeber für technische Arbeitshilfen, zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Kündigungsschutz:
Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung der arbeitsvertraglichen Parteien und der betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel der gütlichen Einigung durch. Bleibt der von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ermittelte Sachverhalt streitig, ist über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt zu entscheiden.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Weiterführende Informationen
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