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Adresse
Fachdienst Behinderte Menschen im Beruf - Stadt Gladbeck

Adresse / Kontaktdaten

Wilhelmstr. 8
45964 Gladbeck
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Telefon: 02043 99-2431 (Sachgebietsleitung) Homepage: https://www.gladbeck.de/rathaus_politik/rathaus/buergerservice.asp?seite=angebot&id=2187

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Der Fachdienst Behinderte Menschen im Beruf (ehemals örtliche Fürsorgestelle) ist vor Ort erster Ansprechpartner für schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber. Der Fachdienst nimmt Anträge entgegen, entscheidet in vielen Fällen selbst über Leistungsanträge oder leitet sie an das Integrationsamt und die Hauptfürsorgestelle weiter.

Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist unser Ziel.
Wir beraten und unterstützen erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte, Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen, Arbeitgeber.

Folgende Hilfen bieten wir an:

  • Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft: Wir informieren, von wem welche Hilfe gewährt werden kann, unterstützen Sie bei der Antragstellung und stehen Ihnen mit Rat zur Seite.
  • Hilfen am Arbeitsplatz: Wir beraten Sie bei der Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitseinsatzes und der behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Beratung kann auch vor Ort stattfinden. Weiterhin helfen wir bei der Beseitigung von Problemen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen: Für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen organisieren wir Informationsveranstaltungen.
  • Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
  • Prävention / Betriebliches Eingliederungsmanagement

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Folgende finanzielle Leistungen können bei uns beantragt werden:

  • Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz oder durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschern)
  • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige, zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, als Darlehen zur Gründung einer selbständigen Existenz

Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen

In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/ADdk38


Informationsstand: 22.03.2023