Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Das Ziel der Fachstelle ist die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Sie berät und unterstützt
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und ihnen Gleichgestellte
mit einem GdB von mindestens 30 - Arbeitgeber.
- bei Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit und Beruf
Die Fachstelle berät und informiert, von wem welche Hilfe gewährt werden kann und hilft bei der Antragsstellung.
Die Fachstelle berät - auch vor Ort - bei er Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes und der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen:
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX, sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate besteht. Die Kündigung ist dann nur noch mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag beim Inklusionsamt (Integrationsamt) des Landschaftsverband Rheinland stellen. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht, eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erreichen. Anschließend wird dem Inklusionsamt (Integrationsamt) ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.
Aufgabenteilung des LVR-Inklusionsamtes und der Fachstellen
Im Rheinland sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben (Benennung auch Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, ehemals: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Bereich Arbeit und Behinderung.
Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten des Arbeitgebers, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen, Sanitäranlagen.
Die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die Menschen mit Behinderungen Menschen selbst.
Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.
Weiterführende Informationen
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