Fachstelle behinderte Menschen im Beruf - Kreis Gütersloh
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Für wen sind wir da?
Arbeitgeber, die schwerbehinderte/ gleichgestellte Menschen (zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur noch von
Beratung/ Information:
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf steht Arbeitgebern, erwerbstätigen schwerbehinderten Personen, Betriebs-/Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen für Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit schwerbehinderten Mitarbeitern/innen zur Verfügung. Für eine umfangreiche Beratung werden Betriebs- und auch Hausbesuche angeboten, falls dies sinnvoll und/oder erforderlich ist. Besuche sollten jedoch vorab terminlich abgestimmt werden.
Prävention:
Bei Störungen im Arbeitsverhältnis sollte ein Arbeitgeber frühzeitig die Fachstelle einschalten, um Ursachen der Beschäftigungsprobleme zu finden sowie Lösungsansätze gemeinsam zu erarbeiten.
Förderung:
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät über Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
Sie kann finanzielle Zuschüsse oder Darlehen an schwerbehinderte Menschen oder Arbeitgeber gewähren bzw. solche durch das Integrationsamt vermitteln, wenn besondere Kosten bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter entstehen.
Zuschüsse oder Darlehen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden:
an schwerbehinderte Menschen
an Arbeitgeber
Zuschüsse und Darlehen werden in der Regel nur bewilligt, wenn der Antrag vor Beginn der geförderten Maßnahme (z.B. vor Einstellung des Behinderten) bzw. vor Vertragsabschluss (z.B. vor Kauf oder Bestellung des geförderten Gegenstandes) gestellt wird.
Leistungen des Integrationsamtes/ der Fachstelle werden nur insoweit gewährt, als Mittel für denselben Zweck nicht von einem Rehabilitationsträger (z.B. Arbeitsagentur, Unfall- oder Rentenversicherungsträger), vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden.
Eine Aufstockung von Förderungen anderer Träger findet nicht statt.
Besonderer Kündigungsschutz:
Arbeitgeber mit Betriebsstandort im Kreis Gütersloh, die beabsichtigen, ein bereits mehr als 6 Monate bestehendes Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen, brauchen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster.
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
R/ADdk19
Informationsstand: 19.11.2024