Eigendarstellung / Auszug:
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt schwerbehinderte Menschen (auch Gleichgestellte) und Arbeitgeber bei allen Fällen und Problemen im Arbeits- und Berufsleben.
Die Dienstleistung umfasst auch:
- besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen bedarf generell der vorherigen Zustimmung. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf führt dieses gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch.
- Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben, z.B. technische Hilfen am Arbeitsplatz.
Kooperation der Fachstellen mit dem Inklusionsamt Westfalen
In Westfalen sind die Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf (frühere Bezeichnung: örtliche Fürsorgestellen) Kooperationspartner des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (
LWL) im Bereich Arbeit und Behinderung. Gemeinsam mit dem
LWL-Inklusionsamt fördern sie schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Leistungen.
Zu den Leistungen gehören
- Arbeitsassistenz zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz
- technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen
- berufliche Fortbildung
- Förderung wirtschaftlicher Selbstständigkeit
Insgesamt kann das
LWL-Inklusionsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt.