Eigendarstellung / Auszug:


Das Integrationsamt ist kompetenter Partner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Es bildet dabei die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und schwerbehinderten Menschen. Nach dem Sozialgesetzbuch Neunten Buch (SGB IX) erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

Hinweis:

Angaben: Rückmeldung des LASV Brandenburg und Webseite der BIH, Januar 2025 Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. (vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen) https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/AD1106


Informationsstand: 27.01.2025