Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes informieren und beraten Beschäftigte und Unternehmen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben stehen.
Nach § 185 SGB IX erhebt und verwendet das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Ebenso führt das Integrationsamt Seminare und Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch.
Das Integrationsamt arbeitet eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Behindertenverbänden und Gewerkschaften. Für das betriebliche Inklusionsteam ist es ein Ratgeber und Partner.
Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Angaben: Homepage des Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern und BIH, März 2024
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. (vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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