Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Das Inklusionsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig und hilft Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Seit dem 01.11.2021 werden die Aufgaben des Integrationsamts vom Inklusionsamt Berlin wahrgenommen.
Angebote / Leistungen u. a.:
Besonderer Kündigungsschutz:
Im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen sind Arbeitgeber nach dem Schwerbehindertenrecht verpflichtet, vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Inklusionsamtes einzuholen. Damit soll gewährleistet werden, dass vor allem in den Fällen, wo der Kündigungsgrund einen Zusammenhang mit der Behinderung hat, das Inklusionsamt prüfen kann, ob mit Mitteln der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eine drohende Kündigung verhindert werden kann.
Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber/innen:
Als Arbeitgeber sind Sie vielleicht unsicher, welche Pflichten auf Sie zukommen oder welche Förderleistungen Sie erhalten können, wenn Sie schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen. Zu diesen Fragen erhalten Sie Beratung bis hin zur Erstellung spezieller Konzepte durch Ihr Inklusionsamt.
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierfür steht den Inklusionsämtern ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung – personeller, technischer wie auch finanzieller Art.
Finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Beschäftigte:
Als vom Versorgungsamt anerkannt schwerbehinderter oder von der Agentur für Arbeit gleichgestellter behinderter Mensch haben Sie sicher oft Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufes stellen. Sie haben möglicherweise Befürchtungen, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht oder nicht mehr ausreichend Ihren Verpflichtungen als Arbeitnehmer/in nachkommen können und dadurch Ihr Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist. Oder Sie wollen Ihre Arbeitslosigkeit überwinden und sich eine selbständige berufliche Existenz aufbauen und benötigen als schwerbehinderter Mensch dabei Unterstützung. Das Inklusionsamt Berlin unterstützt Sie als schwerbehinderten Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben.
Finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Selbstständige:
Als vom Versorgungsamt anerkannt schwerbehinderter oder von der Agentur für Arbeit gleichgestellter behinderter Mensch haben Sie sicher oft Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer beruflichen Selbständigkeit stellen.
Sie wollen Ihre Arbeitslosigkeit überwinden und sich eine selbständige berufliche Existenz aufbauen und benötigen als schwerbehinderter Mensch dabei Unterstützung? Das Inklusionsamt Berlin unterstützt Sie als schwerbehinderten Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Sie erhalten Beratung und finanzielle Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Informationen: Homepage LASGeSo und BIH, Januar 2025
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. (vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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