Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Das Integrationsamt Schleswig-Holstein fördert und sichert die dauerhafte Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben im nördlichsten Bundesland. Wir sind grundsätzlich Ansprechpartner in allen Fragen von ArbeitnehmerInnen mit Schwerbehinderung sowie von ArbeitgeberInnen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Unsere Aufgaben im Einzelnen:
- Wir unterstützen ArbeitgeberInnen in ihren Pflichten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
- Wir organisieren Schulungsseminare.
- Wir stellen den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sowie deren begleitenden Hilfen im Arbeitsleben sicher.
- Wir informieren Medien und relevante Organisationen, um die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren.
- Wir erheben die Ausgleichsabgabe und setzen sie ein, um unsere Aufgaben zu erfüllen.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Angaben: Homepage Integrationsamt Schleswig-Holstein und BIH, Januar 2025
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. (vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/In Schleswig-Holstein sind die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Fürsorgestellen für die Durchführung des Kündigungsschutzes zuständig. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Sitz des Betriebes/ der Dienststelle. Die Adressen der Fürsorgestellen finden Sie auf der Seite
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/landesportal_node.html durch Eingabe des Suchbegriffs Fürsorgestellen.
Ähnliche Adressen
Adressgruppen: