Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen sowohl arbeitsuchende als auch beschäftigte behinderte und schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber.
Das Unterstützungsangebot – Hinführung auf den ersten Arbeitsmarkt – gibt es für arbeitslose schwerbehinderte Menschen, die dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Der Integrationsfachdienst ( IFD ) nach SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt der IFD Perspektiven für die individuelle Situation und erarbeitet Lösungswege.
Der IFD unterstützt schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte, sowie von Behinderung bedrohte Menschen und deren Arbeitgeber.
Der IFD versteht sich als Partner, sowohl der Arbeitnehmer/-innen als auch der Arbeitgeber.

Wir bieten Unterstützung für schwerbehinderte Menschen…

  • durch psychosoziale Betreuung und Begleitung
  • bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • bei Konflikten mit Kollegen/-innen oder Vorgesetzten
  • bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • beim beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung
  • bei der Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement und Prävention
  • bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme durch Trainings und Praktika
  • bei der Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • im Einzelfall bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes im Auftrag weiterer Kostenträger

Und für Sie als Arbeitgeber…

  • bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • durch Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz
  • durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
  • bei der Optimierung von Kommunikation auch in Konfliktsituationen
  • bei Leistungsschwankungen und Fehlzeiten
  • bei Störungen des Betriebsfriedens
  • durch Informationen über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Der Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag:

  • des Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
  • der Agentur für Arbeit
  • der Rentenversicherung
  • der Berufsgenossenschaft
  • des Jobcenters
  • der optierenden Kommune

Ein Team erfahrener Fachkräfte berät Sie kompetent, streng vertraulich und kostenlos.
Eine Beratung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben: Meldung des IFD und Homepage des IFD, Stand: März 2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/AD22373


Informationsstand: 08.03.2024