Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Der Integrationsfachdienst (IFD) gem. SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung.
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, einer Gleichstellung oder mit einer drohenden Erschwernis im Arbeitsleben können den Dienst kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Landkreise Diepholz und Verden, wobei der Sitz des Betriebens entscheidend ist.
Schwerbehinderte Arbeitssuchende erhalten zeitnah Beratung in der Bewerbungsphase. Arbeitgeber und Betriebsangehörige, die für die betriebliche Eingliederung von schwerbehinderten Mitarbeitern zuständig sind, werden in dieser Aufgabe sowie bei Arbeitsplatzanpassungen und Veränderungen des Arbeitsverhältnisses unterstützt.

Der Integrationsfachdienst (IFD) berät Sie in den Büros in Diepholz und Verden, im Betrieb oder bei Ihnen zu Hause. Bei allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung erhalten Sie fachkundige Beratungen durch unsere Mitarbeiter/innen:

Der IFD Diepholz ist zuständig für die Landkreise Diepholz und Verden.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben: Homepage des IFD und des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie/
Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben/Fachdienste, Februar 2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/AD30827


Informationsstand: 16.02.2024