Adresse
Integrationsfachdienst Mittelthüringen

Adresse / Kontaktdaten

Brauhof 3
99510 Apolda
Thüringen
Deutschland
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Handy: 0171 1990901, 01573 6486826, 01590 6359581, 0171 1990901 Homepage: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/soziales/schwerbehindertenrecht/integrationsamt/integrationsfachdienst#c36061 Homepage: https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt//

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Der IFD Mittelthüringen ist regional zuständig für die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar, die Landkreise Weimarer Land, Sömmerda, Gotha, Ilm-Kreis

Der Integrationsfachdienst (IFD) ist gemäß §§ 192 ff. SGB IX ein Beratungsdienst für behinderte Menschen, welcher zur Teilhabe am Arbeitsleben berät.
Der IFD kann im Rahmen seiner Tätigkeit an der Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen beteiligt werden.

Auftraggeber sind die Rehabilitationsträger (Reha-Träger) oder das Integrationsamt (InA). Das Integrationsamt leistet nachrangig, also immer dann, wenn der Rehabilitationsträger, z. B. die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung, nicht mehr zuständig ist.

Im Auftrag des Integrationsamtes werden schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen, welche in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, beraten und unterstützt. Die Beratung und Begleitung von Beamten ist ebenso möglich.

Im Auftrag des Integrationsamtes können im Rahmen der Berufsbegleitung durch den IFD insbesondere Hilfen erbracht werden zur:

  • Unterstützung bei der Einarbeitung und sozialen Integration bei neuen Beschäftigungsverhältnissen
  • Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
  • Hilfestellung bei Umsetzungen innerhalb von Betrieben
  • Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln (nur mit Einbezug des schwerbehinderten Menschen)
  • Längerfristige Beratung und Hilfe in Konfliktsituationen für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber im Betrieb
  • Vermeidung der Kündigung bei drohender oder bereits eingeleiteten Kündigungsschutzverfahren in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt
  • Stabilisierung erreichter Weiterbeschäftigung durch nachgehende Betreuung
  • Unterstützte Beschäftigung Phase II.

Die Beratung von Arbeitgebern und Schwerbehindertenvertretungen erfolgt in der Regel fallbezogen. Das Beratungsangebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Der IFD berät hörbehinderte Menschen barrierefrei.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben: Homepage BIH und Landesverwaltungsamt Thüringen, März 2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter bietet auf ihrer Seite eine Suchfunktion nach Integrationsfachdiensten:
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Referenznummer:

R/ADml743


Informationsstand: 08.03.2024