Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten des Landes Nordrhein-Westfalen ist zuständig für alle Menschen mit Behinderungen, alle Patientinnen und Patienten sowie Angehörige.
In ihrer Beauftragung ist die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte bei der Erledigung ihrer Aufgaben unabhängig und frei von Weisung.
Grundlage des Amtes der Landesbehindertenbeauftragten ist das nordrhein-westfälische Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW). Dieses Gesetz regelt auch seine Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Die Landesbehindertenbeauftragte arbeitet dabei unabhängig und ressortübergreifend. Ein Schwerpunkt besteht in der Beratung der Landesregierung zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die die Belange der Menschen mit Behinderung berühren. Vor diesem Hintergrund sind die Ministerien verpflichtet, der Landesbehindertenbeauftragten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Hat ein Gesetzesvorhaben negative Auswirkungen für Menschen mit Behinderung, macht sie darauf aufmerksam und setzt sich für entsprechende Änderungen im Sinne behinderter Menschen ein.
Zwei, von der Beauftragten selbst berufene, Fachgremien stehen ihr als Expertinnen und Experten zur Seite: der Landebehindertenbeirat und der Fachbeirat Partizipation.
Weiterhin pflegt die Landesbeauftragte einen intensiven Austausch mit Kommunalen Behindertenbeauftragten, den Beauftragten von Bund und Ländern, Beiräten und zahlreichen Verbänden und Einrichtungen.
Jeder Bürger kann seine Fragen und Anliegen zum Thema Menschen mit Behinderung in NRW an die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragten richten. Sie überprüft, je nach Fragestellung und Sachstand, inwieweit andere Behörden oder Institutionen zu beteiligen sind.
Bitte beachten Sie:
Die Landesbeauftragte führt keine Einzelfallprüfungen oder Rechtsberatung durch. Sie hat anderen Stellen gegenüber keine Weisungsbefugnis und wird bei laufenden juristischen Verfahren nicht tätig.
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