Versorgungsämter & Schwerbehindertenausweis

In der Regel sind die Versorgungsämter (oder Ämter für Soziale Angelegenheiten, Ämter für Soziale Dienste) zuständig für die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Inzwischen können diese Aufgaben, je nach Landesrecht, auch bei allgemeinen Verwaltungsbehörden oder bei Kommunen angesiedelt sein.