Direkt zum Inhalt

Beschreibung:

Zuständige Stelle für die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Hinweis:

Die zuständige Stellen für die Ausstellung des Behindertenausweises und die Anerkennung der Schwerbehinderung in Bayern finden Sie auf der Seite https://www.zbfs.bayern.de/zustaendigkeitenfinder.php#top_content Angaben zu Versorgungsämtern in Deutschland finden Sie auf der Seite https://www.bih.de/soziale-entschaedigung/kontakt/

Referenznummer:

R/AD19263


Informationsstand: 04.02.2025