Urteil
Einstweilige Anordnung - erhebliche Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit

Gericht:

SG Frankfurt 23. Kammer


Aktenzeichen:

S 23 Vsb - 116/84


Urteil vom:

02.03.1984


Grundlage:

  • VwGO § 123 SchwbG § 58 Abs 1 S 2 Fassung 1983-12-22

Sonstiger Orientierungssatz:

1. Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises iS des § 58 Abs 1 S 2 SchwbG idF des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 dh mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck und eingetragenem Merkzeichen G, dessen Gültigkeit frühestens mit dem 1.4.1984 beginnt, oder auf dem ein entsprechender Änderungsvermerk eingetragen ist, kommt grundsätzlich nicht, sondern nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dem Schwerbehinderten ohne diesen Erlaß ganz erhebliche Nachteile entstünden, zugleich eine alsbaldige Entscheidung in der Hauptsache nicht zu erwarten ist und darüber hinaus in der Hauptsache hohe Erfolgsaussichten bestehen.

Hinweis:

Einen Fachbeitrag zum Einstweiligen Rechtsschutz finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
Homepage: https://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren...

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Sonstiger Orientierungssatz:

1. Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises iS des § 58 Abs 1 S 2 SchwbG idF des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 dh mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck und eingetragenem Merkzeichen G, dessen Gültigkeit frühestens mit dem 1.4.1984 beginnt, oder auf dem ein entsprechender Änderungsvermerk eingetragen ist, kommt grundsätzlich nicht, sondern nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dem Schwerbehinderten ohne diesen Erlaß ganz erhebliche Nachteile entstünden, zugleich eine alsbaldige Entscheidung in der Hauptsache nicht zu erwarten ist und darüber hinaus in der Hauptsache hohe Erfolgsaussichten bestehen.

Referenznummer:

KSRE015451119


Informationsstand: 01.01.1990