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Angaben zum Forschungsprojekt
Übergangsmanagement für Strafgefangene / Förder- und Übergangsmanagement für jugendliche Strafgefangene mit Lern- und psychischen Behinderungen
Mittels umfänglicher Persönlichkeits- und beruflicher Diagnostik zu Beginn der Vollzugszeiten werden in Absprache mit der zuständigen Arbeitsagentur wahrscheinliche Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Berufseignung ermittelt.
Jugendliche mit Rehaanspruch werden im Rahmen eines individuellen, prozessualen Fördermanagements mit Hilfe von Qualifizierungsbausteinen gem. § 66 (als auch §4) Berufsbildungsgesetz (BBiG) beruflich qualifiziert. Gegen Ende der Haftzeit wird der Rehabedarf von der zuständigen Arbeitsagentur endgültig festgestellt und die Jugendlichen in nach Art und Schwere ihrer Behinderung angemessene Reha-Berufsausbildungsmaßnahmen angemeldet.
Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt und der empfangenden Bildungsanbieter sorgen in Absprache mit den örtlich zuständigen Arbeitsagenturen / Reha-Leistungsträgern für einen bruchlosen Übergang unter Einbindung sonstiger Institutionen, z. B. zuständige Jobcenter.
Bezug des Projekts zur internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF):
Der bio-psycho-soziale Ansatz der ICF bildet einen konzeptionellen Bezugsrahmen für das Projekt.
Beginn:
01.01.2010
Abschluss:
31.12.2013
Art:
Gefördertes Projekt / Modellprojekt
Kostenträger:
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Weitere Informationen
Referenznummer:
R/FO125208
Informationsstand: 02.12.2019