Das Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt. Es kann grundsatzlich für alle Leistungen der Teilhabe beansprucht werden.
Beim Persönlichen Budget wird zwischen einem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Träger zuständig ist, und einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehr als ein Träger zuständig ist, unterschieden.
Auch wenn in einem Persönlichen Budget unterschiedliche Leistungen kombiniert werden bzw. mehrere Leistungsträger an einem Persönlichen Budget beteiligt sind, haben die leistungsberechtigten Budgetnehmer/innen immer nur eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner bei den Leistungsträgern. Das heißt, mehrere Leistungsträger zusammen erbringen das Persönliche Budget als trägerübergreifende Komplexleistung wie "aus einer Hand".
Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt. Bei diesen Leistungsträgern kann ein Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt werden:
- Krankenkasse
- Bundesagentur für Arbeit
- Unfallversicherungsträger
- Rentenversicherungsträger
- Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Sozialhilfeträger
- Pflegekasse
- Integrationsamt
Die Leistungsträger (mit Ausnahme der Pflegekassen) schließen mit den Budgetnehmer/inne/n eine Zielvereinbarung zur Durchführung des Persönlichen Budgets ab.