Mobilitätshilfen sind finanzielle Unterstützungsleistungen (Zuschüsse), die Personen mit Einstellungshemmnissen gezahlt werden können, damit diesen die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit oder Ausbildung möglich ist.
Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Mobilitätshilfen (als vermittlungsunterstützende Leistungen) – ihre Gewährung liegt im Einzelfall im Ermessen des zuständigen Rehabilitationsträgers. Ein Antrag auf Mobilitätshilfen sollte immer vor der Aufnahme des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses beim zuständigen Rehabilitationsträger gestellt werden. Die Gewährung von Mobilitätshilfen ist in der Regel zeitlich befristet.