16.07.2025 | Was ist „leidensgerechte Beschäftigung“?
REHADAT erklärt's

Sie können Ihren Job wegen Ihrer chronischen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr wie bisher ausüben? Dann gilt: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Sie auf einem anderen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können.
Wichtig zu wissen: Auch ohne anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben Sie diesen Anspruch – er gilt für alle Beschäftigten.
Diese Anforderungen gelten für den Alternativarbeitsplatz:
- Es muss ein geeigneter freier Arbeitsplatz vorhanden sein – es muss kein neuer geschaffen werden.
- Die neue Stelle sollte vergleichbar sein – nur wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Stelle mit anderen Bedingungen angeboten werden (dann mit Vertragsänderung).
- Sie müssen die Tätigkeit gesundheitlich schaffen – kein Risiko für Verschlechterung oder Dauerschmerzen.
- Der Arbeitgeber entscheidet, welche leidensgerechte Beschäftigung Ihnen zugewiesen wird, dabei Sie sollten kooperativ mitwirken.
Sie können selbst aktiv werden:
- Holen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein, die möglichst genau beschreibt, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und bitten Sie um ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement).
- Holen Sie sich Unterstützung vom Betriebsarzt/-ärztin, dem Betriebsrat oder – bei Schwerbehinderung – der Schwerbehindertenvertretung.
Mehr Informationen: Leidensgerechte Beschäftigung | REHADAT-Lexikon
(br)