News

04.11.2024 | Mehr als 31.000 Kontakte zu Unternehmen

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber erfolgreich

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. 

Die EAA hatten im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben, davon entfielen rund 11.700 Kontakte auf Erstkontakte zu Arbeitgebern. Rund 60 Prozent der Kontakte erfolgten bei beschäftigungspflichtigen Betrieben. Es sind mehr als 6.800 Betriebsbesuche durchgeführt worden.

Im Vordergrund der Kontakte zwischen den Betrieben und den EAA standen die Themen Einstellung und Ausbildung, Sicherung der Beschäftigung und Auswirkungen der Behinderung auf das Arbeitsleben.

Für die EAA sind 2023 rund 15,5 Mio. Euro ausgegeben worden. Davon entfielen auf die Personal- und Sachkosten 14,9 Mio. Euro.

Durch die Etablierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen verstärkt diejenigen ca. 44.000 Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Die Ansprechstellen stehen den Ratsuchenden in Fragen zur beruflichen Inklusion niedrigschwellig zur Verfügung. Sie sensibilisieren und lotsen die betrieblichen Akteure proaktiv oder einzelfallbezogen. Ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern.

Mehr Informationen: EAA | REHADAT-Statistik
(br)

30.10.2024 | REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

Frisch erschienen!

Die neue Ausgabe

der REHADAT-Neuigkeiten in Leichter Sprache

ist erschienen.

Themen sind:

  • REHADAT: Neues Heft mit Inklusions-Betrieben
  • REHADAT-Wissen: Neues Heft zum Thema Asthma
  • Inklusions-Preis für die Wirtschaft 2024 vergeben
  • Lebenshilfe: Neues Leichte-Sprache-Portal
  • Lese-Tipp in Leichter Sprache:
    Werkstatt-Räte Deutschland: Zeitung - Das Thema
    Gewalt und Gewalt-Schutz in Einrichtungen
  • Wörter in Schwerer Sprache

Zu den Neuigkeiten: Aktuelle Ausgabe von den Neuigkeiten in Leichter Sprache | REHADAT
(gn)

29.10.2024 | European Regional Disability Summit 2024

Am 6. Dezember 2024 in Berlin und online

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Europäische Behindertenforum (EDF) und der Deutsche Behindertenrat (DBR) veranstalten am Freitag, den 6. Dezember 2024 von 9:30 bis 18:00 Uhr einen europäischen Regionalgipfel für Menschen mit Behinderungen (European Regional Disability Summit) in Berlin, an dem man auch online im barrierefreien Livestream teilnehmen kann.

Ziel dieses Regionalgipfels ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung einer inklusiven internationalen Zusammenarbeit und humanitärer Maßnahmen zu schärfen und mit Partnern aus ganz Europa und Zentralasien gemeinsam mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu diskutieren. Der Gipfel wird sich mit der Umsetzung und Überwachung der UN-Behinderten­rechts­konvention befassen, um umfassende Fortschritte bei den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu bewirken.

Der Gipfel findet, gefolgt von einem Empfang bis 20:00 Uhr mit Abendessen und Gelegenheit zum Netzwerken, im bcc Berlin Congress Center, Alexanderstraße 11, 10178 Berlin statt.

Mehr Informationen zum Programm und zur Anmeldung: European Regional Disability Summit 2024 | BMAS

Tipp! Auch REHADAT wird mit einem eigenen Stand vor Ort sein – wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!
(br)

 

24.10.2024 | Überarbeitete Neuauflage erschienen

BMAS-Broschüre zur Versorgungsmedizin-Verordnung aktualisiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat seine Broschüre mit der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und den Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Anlage der VersMedV auf den neusten Stand gebracht.

In die Broschüre eingearbeitet wurden insbesondere einige gesetzliche Änderungen bei der Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts zum 1. Januar 2024. Weiterhin hat die neue gesetzliche Regelung zur Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats (der das BMAS bei der Weiterentwicklung der Grundsätze berät) Eingang in die Broschüre gefunden.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält die Grundsätze, nach denen begutachtet wird, wenn ein Mensch die Feststellung des Grad der Behinderung (GdB) oder des Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beantragt. Teil B enthält die GdS- bzw. GdB-Tabellen zu den Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund einer Gesundheitsstörung.


(ML)

10.10.2024 | Inklusives Arbeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

Verzeichnis Inklusionsbetriebe 2024 veröffentlicht

Inklusionsbetriebe bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und ermöglichen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent und ist damit höher als in anderen Unternehmen.

REHADAT erstellt jährlich eine Übersicht aller Inklusionsbetriebe in Deutschland. Das aktuelle Verzeichnis enthält Angaben zu 1036 Inklusionsbetrieben und Inklusionsabteilungen. Hier gelangen Sie zum Verzeichnis:

Verzeichnis Inklusionsbetriebe in Deutschland

(kn)