News

16.07.2025 | Was ist „leidensgerechte Beschäftigung“?

REHADAT erklärt's

Sie können Ihren Job wegen Ihrer chronischen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr wie bisher ausüben? Dann gilt: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Sie auf einem anderen sogenannten leidensgerechten Arbeitsplatz im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können.

Wichtig zu wissen: Auch ohne anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben Sie diesen Anspruch – er gilt für alle Beschäftigten.

Diese Anforderungen gelten für den Alternativarbeitsplatz:

  • Es muss ein geeigneter freier Arbeitsplatz vorhanden sein – es muss kein neuer geschaffen werden.
  • Die neue Stelle sollte vergleichbar sein – nur wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Stelle mit anderen Bedingungen angeboten werden (dann mit Vertragsänderung).
  • Sie müssen die Tätigkeit gesundheitlich schaffen – kein Risiko für Verschlechterung oder Dauerschmerzen.
  • Der Arbeitgeber entscheidet, welche leidensgerechte Beschäftigung Ihnen zugewiesen wird, dabei Sie sollten kooperativ mitwirken.

Sie können selbst aktiv werden:

  • Holen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein, die möglichst genau beschreibt, welche Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.
  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und bitten Sie um ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement).
  • Holen Sie sich Unterstützung vom Betriebsarzt/-ärztin, dem Betriebsrat oder – bei Schwerbehinderung – der Schwerbehindertenvertretung.

Mehr Informationen: Leidensgerechte Beschäftigung | REHADAT-Lexikon
(br)

09.07.2025 | Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen

Fachtagung der DVfR am 11. September 2025

Übergänge in die Hochschule und von dort in den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiv gestalten, aber wie? Welche angemessenen Vorkehrungen oder Teilhabeleistungen gibt es, und wer ist zuständig? Wie können Praxisphasen, duale Studiengänge oder Hilfskrafttätigkeiten für Menschen mit Unterstützungsbedarf gelingen?

Mit der Tagung der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Universität Kassel soll die Bedeutung von Hochschulbildung für einen offenen, inklusiven und zugänglichen Arbeitsmarkt betrachtet werden. Im Fokus stehen Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe für Menschen mit Behinderungen und die Frage, wie Hochschulen, Rehabilitationsträger und Integrationsämter diese im Studium und an den Schnittstellen unterstützen können.

Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

Anmeldeschluss ist der 27. August 2025 (abweichende Anmeldefristen für Schriftdolmetschung oder Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache).

Mehr Informationen: DVFR Reha Recht | Fachtagung 2025
(br)

08.07.2025 | Start des Sonderprogramms "Inklusive Arbeitswelt Thüringen"

Prämien für inklusive Ausbildung und Beschäftigung

Mit dem neuen Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" setzt der Freistaat Thüringen ein starkes Zeichen für mehr Inklusion im Berufsleben. Ab dem 1. Juli 2025 unterstützt das auf fünf Jahre angelegte Programm gezielt die Beschäftigung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen in Thüringer Unternehmen und Dienststellen. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Hinter dem Sonderprogramm stecken viele Einzelpakete, die die Ausbildung und Arbeit schwerbehinderter Azubis und Arbeitnehmer in Thüringen attraktiv für Arbeitgeber machen sollen: 

Im Fokus dieser Initiative steht die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen mit Wohnort in Thüringen. Ziel ist es, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Inklusion aktiv zu leben und langfristige berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze und auf Maßnahmen zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Unternehmen, die schwerbehinderte Auszubildende oder Beschäftigte einstellen oder weiterqualifizieren, können von attraktiven finanziellen Anreizen profitieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Programms ist die Förderung der Mobilität. Unterstützt werden individuelle Mobilitätslösungen, die schwerbehinderte Beschäftigten mehr Unabhängigkeit und Flexibilität im Berufsalltag ermöglichen – ein wichtiger Beitrag zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben. 

Um die Rahmenbedingungen für inklusive Ausbildung zu verbessern, fördert das Programm zudem den Erwerb der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen und Ausbilder. Diese Qualifikation hilft dabei, Auszubildende mit Behinderung im Alltag noch besser zu begleiten und zu fördern. 

„Inklusion ist ein Gewinn für alle. Deshalb möchten wir mit dem Sonderprogramm verlässliche Rahmenbedingungen und konkrete Anreize schaffen, um Barrieren abzubauen und neue Perspektiven zu eröffnen – sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für Unternehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft“, so der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner.

Detaillierte Informationen zum Programm und alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes des Freistaates Thüringen.

Hier geht es zu der Internet-Seite. 

Sie finden das Sonderprogramm auch im REHADAT-Förderfinder.

Hier geht es zum REHADAT-Förderfinder.

01.07.2025 | InklusionsGuides

Neues Handbuch zur Gestaltung einer inklusiven Arbeitswelt

Das Projekt InklusionsGuides des Hildegardis-Vereins hat in drei Jahren gemeinsam mit Unternehmen und Frauen mit Behinderung praxisnahe Lösungen für Inklusion am Arbeitsplatz entwickelt. Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Pilotphase sind jetzt im kostenlosen, barrierefreien Handbuch „Inklusive Arbeitswelt“ zusammengefasst.

Hier können Sie den Bericht als barrierefreies PDF kostenfrei herunterladen.

Eine Übersicht der Publikationen des Vereins finden Sie auf REHADAT-Literatur. Die Projekte des Vereins finden Sie auf REHADAT-Forschung aufgelistet.

 

(DEv)

24.06.2025 | Jetzt anmelden: Neue REHADAT-Seminartermine

Wichtige Bausteine für Teilhabe: Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen

Hilfsmittel können bei einer Behinderung, einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall eine wertvolle Unterstützung sein. Die Vielfalt an Hilfsmitteln und Technologien bietet eine wichtige Grundlage für die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben. Häufig stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Hilfsmittel gibt es? Wen kann man ansprechen? Wer finanziert Hilfsmittel für den Alltag oder Beruf?

Im Seminar gehen wir zunächst auf die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Anschließend zeigen wir wichtige Aspekte der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen auf.

Das kostenfreie Seminar ist für die Weiterbildung von „Certified Disability Management Professionals“ (CDMP) mit zwei Stunden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt.

Neue Termine für die Online-Hilfsmittelseminare: 

  • 30. Juli 2025, 10 – 12 Uhr
  • 24. September 2025, 10 – 12 Uhr

Hier können Sie Details nachlesen und sich anmelden:  www.rehadat.de/aktuelles/seminare

(pt)